Allgemeine Geschäftsbedingungen der Orbital Group International Ltd.
§ 1. Geltung
Unsere nachstehend aufgeführten allgemeinen Bedingungen gelten, soweit die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich nicht etwas Abweichendes vereinbart haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, die unseren Bedingungen entgegen stehen, werden nicht anerkannt, es sei denn, daß eine ausdrückliche, schriftliche anderweitige Regelung stattfindet.
§ 2. Angebote und Abschlüsse
Unsere Angebote sind hinsichtlich Ausführungsmöglichkeit, Ausführungszeit und Kosten erst mit Vertragsschluss verbindlich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Die Preisangebote werden in EURO (€) angegeben und enthalten, wenn nichts anderes erklärt wird, keine Mehrwertsteuer.
Vertragsabschlüsse und sind für uns für den Zahlungserhalt oder zu unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Besondere Wünsche des Bestellers und bestimmte Eigenschaften unserer Leistungen gelten nur dann als akzeptiert bzw. zugesichert, wenn die Schriftform eingehalten ist. Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, usw. binden uns nicht.
§ 3. Unterlagen und Zeichnungen
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung, usw. sind nur annähernd maßgebend. Verbindlich sind sie nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erklärt wird.
Pläne und technische Unterlagen, die dem Käufer vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigt werden, bleiben falls nicht anders vereinbart, unser Eigentum. Ohne unsere Zustimmung darf der Vertragspartner sie nicht benutzen, kopieren, vervielfältigen, Dritten aushändigen oder bekannt geben. Das Urheberrecht bleibt vorbehalten. Die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Festpreise, sofern zwischen Auftragserteilung und Ausführung keine Material- und Lohnsteigerungen eintreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen unserer Vertragspartner ist nicht statthaft, falls nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen in Mindesthöhe der „Europäischen Bank“ plus 4% über dem Banksatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlungen an Dritte erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners.
Eine Zahlung mit Scheck wird zum Datum der Zustellung und Auszahlung des Schecks als durchgeführt angesehen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wir nehmen nur dann Wechsel an, wenn alle Kosten beglichen sind. Wechsel und Akzepte werden stets nur anstelle der Zahlung entgegengenommen.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen uns außerdem, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung auszuführen. Kommt der Vertragspartner nach angemessener Festsetzung unseren entsprechenden Wünschen nicht nach, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für nachweisbare Subunternehmerarbeiten können wir ein Honorar berechnen. Damit übernehmen wir in keinem Fall die Garantie für diese Arbeiten. Alle Preise sind als Preise ohne Mehrwertsteuer aufgeführt. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart wie folgt fällig:
80% der Auftragssumme nach verbindlicher Bestellung des Bestellers auf Konto.
20% der Auftragssumme nach Fertigstellung des Werks in bar bei Übernahme.
Alle auf Grundlage nachträglicher Bestellungen ausgeführte Änderungen oder Arbeiten werden gesondert berechnet.
§ 5. Pflichten des Bestellers
Falls wir Bestellungen später als in festgelegter Mindestfrist (4 Wochen vor Aktion) erhalten, garantieren wir die rechtzeitige Fertigstellung nicht. Wir garantieren besonders nicht, dass das Werk nach Bestellung fertiggestellt wird. Sollte die Fertigstellung dennoch möglich sein, verantwortet der Besteller alle infolge der späten Bestellung entstandenen Kosten wie auch die infolge weniger als 10 Tage vor der Aktion und während der Aktion geforderten Änderungen.
Es werden ihm weitere 40% zusätzlich zu den Mietgebühren berechnet. Der Besteller ist verpflichtet zu zahlen, auch wenn er keine einwandfreie Ware übernimmt.. Falls unter solchen Umständen die Ware anders vermietet werden kann, ist der Besteller verpflichtet, 30% der der bisher entstandenen Kosten nach auf der Rechnung ausgewiesenem Betrag zu bezahlen.
Der Besteller ist verpflichtet, detaillierte und genaue Angaben zu geben. Der Vertreter ist nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
Der Vertragspartner hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
- Hilfskräfte und notfalls Facharbeiter in der von uns erforderlich erachteten Anzahl;
- Bei Bedarf: Anschlüsse für Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser und Telefon;
- Eine geeignete Versicherung zur Wahrung und Sicherung unseres Eigentums.
Rechtzeitig zur Bearbeitung müssen die für die Montagearbeiten erforderlichen Exponate, soweit sie vom Besteller zu stellen sind, sich an Ort und Stelle befinden. Alle Vorarbeiten müssen vor Beginn des Aufbaus soweit fortgeschritten sein, daß die Bearbeitung ohne Zeitverlust durchgeführt werden kann.
Verzögert sich die Aufstellung durch nicht von uns zu vertretende Umstände auf der Baustelle, so hat der Besteller alle Kosten und alle Schäden für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich bei Aufstellung der Anlagen Schwierigkeiten dadurch ergeben, daß Konstruktionsänderungen an der Anlage vorgenommen werden müssen, für die Orbit International nicht haftet oder die im Angebot bzw. den dazugehörigen Plänen und Unterlagen nicht berücksichtigt worden sind.
§ 6. Montagezeit
Die angegebenen Fristen für Montage- und Aufstellungsarbeiten sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sollten wir in Verzug geraten, hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Besteller das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Leistung fällig und die Montage bis zum Fristablauf noch nicht als begonnen gemeldet worden ist. Der Besteller kann Teilmontagen oder sonstige Teilleistungen nicht zurückweisen. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Umstände, auf die Orbit International keinen Einfluss hat, insbesondere höhere Gewalt, entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit. Sind derartige Fälle erheblich, habt die Gesellschaft Orbit International das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, ohne daß dem Besteller Ersatzansprüche zustehen.
Hält der Besteller vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein oder befindet er sich mit Zahlungen aus früheren Geschäften im Rückstand, so muß er Verzögerungen bei der Montage hinnehmen, ohne Gegenansprüche erheben zu können.
§ 7. Art und Weise der Gebrauchüberlassung
Dem Besteller ist bekannt, daß das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. Der Besteller hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen.
Mit deren Empfang, Inbetriebnahme und Nutzung bestätigt der Besteller den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachleistungen(Ausstellung - Stand, Mietgut, Grafik), falls er nicht schriftlich eine Reklamation einreicht, dass die Ware mangelhaft ist. Orbital International haftet nicht dafür, dass zur Warenzustellung auf dem Stand berechtigte Personen sind.
§ 8. Abnahme und Mängel
Mit der Anzeige der Beendigung der Montage- und Aufstellungsarbeiten hat der Besteller die Verpflichtung, unsere Leistung abzunehmen. Falls es ohne berechtigte Gründe nicht zur Übernahme kommt, wird vorausgesetzt, dass das Werk einwandlos fertiggestellt und übernommen wurde. Anerkannte, schriftlich gemeldete Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Falls für den Besteller zumutbar, sind wir berechtigt, ihm den Mindestwert zu ersetzen und von der Mängelbeseitigung Abstand zu nehmen.
Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung unserer Firma auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.
§ 9. Ausschluss von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen uns, die nicht vorstehend ausdrücklich erwähnt worden sind, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen – auch aus anderen Geschäften – vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die Gefahr für Beschädigung und Verlust und hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Er hat die Verpflichtung, die gelieferten Gegenstände, soweit erforderlich, gegen alle üblichen Schadensursachen zu versichern. Gemietete Gegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt.
Für den Fall, daß durch Verbindung mit anderen Gegenständen Eigentum des Bestellers entsteht, überträgt er diese Eigentumsrechte schon jetzt an uns. Er verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt. Als Sicherung unserer Gesellschaft ist der Besteller verpflichtet auf uns das Eigentumsrecht zu dem Besitz zu überführen, der entstehen kann, falls die bestellte Ware Zubehör dieses Besitzes wird.
Wird ein in unserem Eigentum stehender Gegenstand vom Besteller an Dritte veräußert, so verliert der Besteller alle seine aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte bis zum Eingang aller Zahlungen seitens des Bestellers an uns.
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 11. Rücktrittsrecht
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, sofern diese die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht Orbital International das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht.
§ 12. Haftungsumfang
Orbital International haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, falls Orbital International oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten. Kommt Orbital International mit ihren Leistungen in Verzug, so haftet sie nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
§ 13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten ist das örtlich zugehörige Gericht nach Ort der Leistungserbringung. Falls sich der Sitz des Bestellers außerhalb des Gebiets der EU befindet, ist örtlich zugehörig das Landesgericht in Düsseldorf - BRD.
§ 14 Schadensersatz
Falls der Besteller seine Bestellung storniert, bezahlt er dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe (Entschädigung) in Höhe von 40% des vereinbarten Preises ohne MwSt., aber mindestens 1.000,- Euro.
Falls der Besteller die Autorenrechte missbraucht oder schädigt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe (Entschädigung) in Höhe von 60% des vereinbarten Preises ohne MwSt. aber mindestens 3 000,- Euro zu bezahlen.
§ 15. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen verbindlich. Gültig ist nur der englische Wortlaut dieser Bedingungen.
Stempel der Firma:
Unterschrift: Datum: